Nutzungsuntersagung für bestimmte Veranstaltungen im Schlosspark Bieberstein
Pressemitteilung Nr. 23/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Eventunternehmens gegen die sofortige Untersagung bestimmter Veranstaltungen im Botanischen Garten Schlosspark Bieberstein sowie der Vermietung eines Teils des Geländes zu diesem Zweck abgelehnt.
Die Antragstellerin stellt das betroffene Grundstück einschließlich des dortigen Eingangsgebäudes gegen Entgelt als Hochzeits- und Eventlocation zur Verfügung.
Mit Bescheid aus Juli 2026 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin nach Anwohnerbeschwerden über Lärmbelästigungen die Nutzung des Grundstücks zur Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Hochzeiten, Familienfeiern und vergleichbaren Festen sowie die Überlassung des Grundstücks für diesen Zweck; die übrigen Teile des Parks sind nicht von der Untersagung umfasst. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag.