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Nutzungsuntersagung für bestimmte Veranstaltungen im Schlosspark Bieberstein

Pressemitteilung Nr. 23/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilantrag eines Eventunternehmens gegen die sofortige Untersagung bestimmter Veranstaltungen im Botanischen Garten Schlosspark Bieberstein sowie der Vermietung eines Teils des Geländes zu diesem Zweck abgelehnt.

Die Antragstellerin stellt das betroffene Grundstück einschließlich des dortigen Eingangsgebäudes gegen Entgelt als Hochzeits- und Eventlocation zur Verfügung.

Mit Bescheid aus Juli 2026 untersagte der Antragsgegner der Antragstellerin nach Anwohnerbeschwerden über Lärmbelästigungen die Nutzung des Grundstücks zur Durchführung von Veranstaltungen wie z. B. Hochzeiten, Familienfeiern und vergleichbaren Festen sowie die Überlassung des Grundstücks für diesen Zweck; die übrigen Teile des Parks sind nicht von der Untersagung umfasst. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag.

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Regelungen zur Versagung der staatlichen Kostenerstattung

Pressemitteilung Nr. 4/2026
Regelungen zur Versagung der staatlichen Kostenerstattung für die Beschäftigung unzuverlässiger Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter verstoßen nicht gegen die Landesverfassung
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz in Koblenz hat mit heute veröffentlichtem Urteil entschieden, dass die gesetzlichen Regelungen zum Ausschluss verfassungsfeindlicher Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeiter von der staatlichen Kostenerstattung nicht gegen die Verfassung für Rheinland-Pfalz verstoßen. Ein entsprechender Normenkontrollantrag der AfD-Landtagsfraktion blieb daher ohne Erfolg.
I.
Nachdem aufgrund von journalistischen Recherchen bekanntgeworden war, dass eine nicht unerhebliche Anzahl der Mitarbeiter von Abgeordneten und Fraktionen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene über einen extremistischen Hintergrund verfügen soll, entstand eine bundesweite Debatte darüber, wie sich Parlamente besser vor potentiellen „Verfassungsfeinden“ schützen können. Auch im Landtag Rheinland-Pfalz wurde eine entsprechende Debatte hierüber geführt, die schließlich im Juni 2025 in einen Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP mündete, der unter Verweis auf die Grundentscheidung der Verfassung für Rheinland-Pfalz für eine wehrhafte Demokratie vorschlug, staatliche Finanzierungsansprüche der Abgeordneten und Fraktionen für eine Beschäftigung verfassungsfeindlicher Personen künftig auszuschließen.

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Weiter Wasserentnahme durch Sprudelbetriebe im Nationalpark Hunsrück-Hochwald

Pressemitteilung Nr. 17/26

Zwei Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in zwei Eilrechtsschutzverfahren.
Die Antragstellerinnen betreiben im Bereich des Nationalparks Hunsrück-Hochwald mehrere Brunnen zur Gewinnung von Mineralwasser. Aufgrund einer Erlaubnis aus dem Jahr 2019 war ihnen befristet bis zum 31. März 2024 zunächst die Entnahme von Grundwasser aus jeweils drei Brunnen gestattet worden. Im September 2023 beantragten sie die Verlängerung ihrer jeweiligen Erlaubnis. Aufgrund einer gesetzlichen Fiktionswirkung war die vorübergehende Fortsetzung der Grundwasserentnahme bis zur Entscheidung über ihre Anträge erlaubt. Im April 2026 lehnte der Antragsgegner, das Land Rheinland-Pfalz (hier: die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord), die beiden Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis zur Wasserentnahme ab und ordnete die Einstellung der Wasserentnahme an, ohne zugleich die sofortige Vollziehung dieser Verfügung anzuordnen.

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Getötete Frau aus Wirft im Landkreis Ahrweiler:

Anklage wegen Mordes gegen getrennt lebenden Ehemann erhoben
 Folgemitteilung zur Erstmitteilung vom 01.06.2026 – 2030 Js 30870/26
Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen einen 42-jährigen tunesischen Staatsangehörigen Anklage wegen Mordes zum Schwurgericht des Landgerichts in Koblenz erhoben.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 28.05.2026 seine von ihm getrennt lebende Ehefrau, in ihrem Auto unweit von Wirft in der Verbandsgemeinde Adenau im Landkreis Ahrweiler vorsätzlich mittels Messerstichen getötet zu haben.

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Tötungsdelikt an Ehepaar in Bad Neuenahr-Ahrweiler

Erstmitteilung – 2070 Js 48732/26 -
Am 19.08.2026 wurde ein Ehepaar in seiner Wohnung in Bad Neuenahr-Ahrweiler Opfer eines vorsätzlichen Tötungsdelikts. Der Tat dringend verdächtigt ist der ebenfalls in der Wohnung lebende 26-jährige Sohn der Eheleute. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Totschlags eingeleitet.

Der Beschuldigte hat gegen 4.00 Uhr über Notruf selbst die Polizei verständigt und mitgeteilt, seine Mutter sei durch Messerstiche verletzt worden und sein Vater „schlafe“. Die kurze Zeit später vor Ort eingetroffenen Polizeibeamten fanden den 55-jährigen Mann und seine 52-jähige Ehefrau leblos in der Wohnung vor. Beide Opfer wiesen erkennbar erhebliche Stich- und Schnittverletzungen auf. Trotz sofort eingeleiteter Rettungsmaßnahmen verstarben beide vor Ort.

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Rückforderung von Corona-Soforthilfen rechtmäßig

Pressemitteilung Nr. 16/2026

Die Klage eines Unternehmers gegen die Rückforderung ausgezahlter Corona-Soforthilfen bleibt ohne Erfolg. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Mit Bescheid vom 9. April 2020 bewilligte die beklagte Investitions- und Strukturbank (im Folgenden: ISB) Rheinland-Pfalz dem Kläger eine Corona-Soforthilfe aus dem Förderprogramm für Kleinunternehmen und Soloselbstständige in Höhe von 15.000 Euro und zahlte diese auch aus. Grundlage dieser Bewilligung war eine Prognose des Klägers, der zufolge es in seinem Unternehmen coronabedingt voraussichtlich zu einem Liquiditätsengpass kommen werde. Mit Bescheid vom 25. Oktober 2024 setzte die ISB die Corona-Soforthilfe sodann endgültig auf null Euro fest und forderte den ausgezahlten Betrag zurück. In den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten sei – entgegen der ursprünglichen Prognose – tatsächlich kein Liquiditätsengpass entstanden. Nach erfolglosem Widerspruch erhob der Kläger gegen die Neufestsetzung und Rückforderung Klage, die das Verwaltungsgericht Trier mit Urteil vom 25. März 2026 abwies. 

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„Operation Chargeback“

– Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Koblenz erhoben
 - Folgemitteilung zu 51 Js 1347/22, 51 Js 399/26 -
Die Landeszentralstelle Cybercrime der Generalstaatsanwaltschaft Koblenz hat im Ermittlungskomplex „Operation Chargeback“ Anklage gegen neun Angeschuldigte erhoben. Ihnen wird vorgeworfen, als Teil eines international organisierten Netzwerks in der Zeit von 2016 bis 2021 Kreditkarteninhaberinnen und Kreditkarteninhaber weltweit geschädigt und die Herkunft der erlangten Gelder verschleiert zu haben. 
Nach dem Ergebnis der Ermittlungen soll das Netzwerk sich durch Phishing und Abofallen Kreditkartendaten von mehr als drei Millionen Kreditkarteninhabern aus 193 Ländern verschafft haben. Damit sollen die Angeschuldigten gemeinsam mit weiteren Personen zwischen 2016 und 2021 mehr als 18 Millionen Abonnements über eigens dafür betriebene Fake-Internetseiten generiert haben, die vor allem Dating- und pornografische Inhalte enthalten haben sollen.

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Klage gegen Schließung des Bosenheimer Schwimmbads erfolglos

Pressemitteilung Nr. 21/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Klage auf Reparatur und Wiederinbetriebnahme des Schwimmbads in Bosenheim, einem Stadtteil der beklagten Stadt Bad Kreuznach, abgewiesen.

In einem Auseinandersetzungsvertrag aus dem Jahr 1969 betreffend die Eingliederung der Gemeinde Bosenheim in die Beklagte vereinbarten die Vertragsparteien, dass unter anderem das im Jahr 1937 errichtete Schwimmbad weiterhin im Stadtteil Bosenheim zu betreiben bzw. zu unterhalten und die Benutzung den Bewohnern und den sonstigen Berechtigten zu gewährleisten sei.

Im Laufe der Jahre wurde das weiterhin betriebene Schwimmbad sanierungsbedürftig. Als Wasser aus dem Schwimmbad in den Untergrund versickerte, gab die Kreisverwaltung Bad Kreuznach der damaligen Eigentümerin des Schwimmbads – das Grundstück hatte die Beklagte im Jahr 2013 an eine stadteigene Gesellschaft veräußert – im Juni 2023 mit wasserrechtlicher Verfügung auf, die Einleitung von Abwasser in den Untergrund unverzüglich einzustellen und das Bad zur Verhinderung eines weiteren unkontrollierten Versickerns zu schließen. Der Betrieb des Schwimmbads wurde daraufhin eingestellt.

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Frau in Seniorenheim getötet

Staatsanwaltschaft Koblenz
 Erstmitteilung 2070 Js 40651/26
Am 12.07.2026 wurde in einem Seniorenheim in Neuwied eine 75-jährige Frau, die nach einer Krankenhausbehandlung vorübergehend in dem Heim untergebracht war, auf der Toilette ihres Zimmers leblos aufgefunden. Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen ist von einem Tötungsdelikt auszugehen.

Der Tat dringend verdächtig ist ihr 80-jähriger Ehemann, der sie am Tattag nachmittags besuchte und offenbar zunächst einen Spaziergang mit seiner im Rollstuhl sitzenden Ehefrau unternahm. Es besteht der dringende Verdacht, dass er im Anschluss daran die Frau auf der Toilette des Pflegezimmers erwürgte oder erdrosselte.

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Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung „Evergreen“ in Schwollen

Erfolgloser Eilantrag gegen Baugenehmigung zur Errichtung der Freiluft-Eventfläche „Evergreen“ in Schwollen
 Pressemitteilung Nr. 20/2026
Nachdem ein immissionsschutzrechtlicher Eilantrag gegen das „Evergreen“-Festival in Schwollen erfolgreich war (vgl. Pressemitteilung Nr. 17/2026), hatte das Verwaltungsgericht Koblenz nunmehr in einem Eilverfahren über die zur Errichtung der Freiluft-Eventfläche „Evergreen“ in Schwollen erteilte Baugenehmigung zu entscheiden und hat diesen Eilantrag abgelehnt.

Der Antragsteller hatte gegen die im Juni 2026 durch den Landkreis Birkenfeld erteilte Baugenehmigung Widerspruch erhoben und einen gerichtlichen Eilantrag gestellt. Zur Begründung machte er im Wesentlichen von dem Vorhaben ausgehende unzumutbare Lärmimmissionen geltend.

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Teststellenbetreiberin muss Vergütungen für Corona-Tests zurückzahlen

Pressemitteilung Nr. 19/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage einer Teststellenbetreiberin gegen die Rückforderung von Vergütungen nach der Coronavirus-Testverordnung durch die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz abgewiesen.

Die Klägerin betrieb während der Corona-Pandemie mehrere Teststellen. Im Dezember 2022 stellte die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz Auffälligkeiten bei den Abrechnungen der Klägerin fest. Die daraufhin von der Kassenärztlichen Vereinigung unter anderem angeforderte, nach der Coronavirus-Testverordnung vorgeschriebene Auftrags- und Leistungsdokumentation für einen bestimmten Abrechnungstag konnte die Klägerin nicht vollständig vorlegen. Zur Begründung gab sie an, ihr Notebook mit den Daten sei durch einen Systemausfall irreparabel beschädigt worden. 

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Wasserschutzgebietsverordnung „Stollen Alexandria“ im Westerwald unwirksam

Pressemitteilung Nr. 15/2026

Die Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets „Stollen Alexandria“ im Westerwald ist unwirksam. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der im oberen Westerwald gelegene „Stollen Alexandria“ wurde ursprünglich zu Entwässerungszwecken im Rahmen der ehemaligen Bergwerkstätigkeit angelegt. Nach Einstellung des Grubenbetriebs im Jahr 1961 wurde der Stollen mit seinem natürlichen Abflussverhalten als Wasserlieferant nutzbar gemacht und dient in dieser Form seit mehreren Jahrzehnten der öffentlichen Wasserversorgung. Nach dem Auslaufen einer früheren – zeitlich befristeten – Wasserschutzgebietsverordnung der seinerzeitigen Bezirksregierung Koblenz aus dem 1983 leitete die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Anfang 2018 ein neues Verfahren zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes ein. Die Rechtsverordnung über die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes für das Wassergewinnungsgebiet „Stollen Alexandria“ wurde am 22. April 2024 im Staatsanzeiger veröffentlicht und trat am folgenden Tag in Kraft. 

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Sprudelbetriebe dürfen vorerst weiter Wasser im ...

Nationalpark Hunsrück-Hochwald entnehmen
 Pressemitteilung Nr. 18/2026

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den Eilanträgen zweier Sprudelbetriebe gegen die Anordnung der Einstellung der Entnahme von Grundwasser im Nationalpark Hunsrück-Hochwald stattgegeben.

Die Antragstellerinnen betreiben im Bereich des Nationalparks Hunsrück-Hochwald mehrere Brunnen zur Gewinnung von Mineralwasser. Aufgrund einer Erlaubnis aus dem Jahr 2019 war ihnen befristet bis zum 31. März 2024 zunächst die Entnahme von Grundwasser aus jeweils drei Bohrungen gestattet worden. Im September 2023 beantragten die Antragstellerinnen die Verlängerung ihrer jeweiligen Erlaubnis. Aufgrund einer gesetzlichen Fiktionswirkung war die vorübergehende Fortsetzung der Grundwasserentnahme bis zur Entscheidung über ihre Anträge erlaubt.

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Vorverpackte Brötchen dürfen ohne Gewichtsangabe verkauft werden

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz:   Pressemitteilung Nr. 14/2026

Vorverpackte verzehrfertige Brötchen dürfen wie vorverpackte Aufbackbrötchen ohne Angabe eines Füllgewichts verkauft werden, wenn alle Stücke von außen sichtbar und leicht zählbar sind oder die Stückzahl auf der Packung angegeben ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem gestern bekannt gemachten Urteil.

Im November 2023 stellte das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz in zwei Verbrauchermärkten der Klägerin fest, dass auf Packungen mit Brötchen und Kleingebäck die Füllmenge nach Stückzahl und nicht nach Gewicht angegeben war. Es handelte sich um in Plastiktüten verpackte Aufbackbrötchen sowie um Backwaren, die in den Verbrauchermärkten gebacken, von Hand in Papiertüten mit Sichtfenster verpackt und im Selbstbedienungsbereich angeboten wurden. Das Landesamt sah in der fehlenden Gewichtsangabe einen Verstoß gegen die Vorschriften der Fertigpackungsverordnung und leitete ein Bußgeldverfahren ein.

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Eilantrag gegen „Evergreen“-Festival in Schwollen erfolgreich

Pressemitteilung Nr. 17/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem immissionsschutzrechtlichen Eilantrag gegen das für den 4. Juli 2026 geplante „Evergreen“-Festival stattgegeben.

Die Verbandsgemeinde Birkenfeld hatte der Veranstalterin des Festivals drei Tage vor der Veranstaltung eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten erteilt, mit der am Veranstaltungstag eine Überschreitung der üblicherweise einzuhaltenden Ruhezeiten und Lärmpegel erlaubt wurde. Hiergegen erhob der Antragsteller Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag.

Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Ausnahmegenehmigung verletze dem Schutz Dritter dienende immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, so die Koblenzer Richter. Sie stellten wegen des engen Zeitrahmens in erste Linie auf die Begründung der Ausnahmegenehmigung ab, die nicht tragfähig sei. 

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Brexbachtalbahn: Eine Klage abgewiesen, eine Klage zurückgenommen

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz hat im Juni 2026 eine gegen das Land Rheinland-Pfalz gerichtete Klage mit dem Ziel der Sperrung und Beseitigung einer Straßenquerung der Brexbachtalbahn abgewiesen. Eine weitere, den gleichen Streitgegenstand betreffende Klage gegen die Stadt Bendorf hat die Klägerin in der mündlichen Verhandlung vor der 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Koblenz am 1. Juli 2026 zurückgenommen.

Die Klägerin, ein Eisenbahninfrastruktur- und -verkehrsunternehmen, ist Pächterin des Streckenabschnitts der Brexbachtalbahn. Die zuletzt von der DB Netz AG betriebene Strecke wurde im Jahr 1999 stillgelegt. In der Folge stellte die Stadt Bendorf eine Gemeindestraße – die Brauereistraße – her, die über die Bahnstrecke verläuft.

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Getrennte Hauptwohnsitze von Eheleuten sind separat rundfunkbeitragspflichtig

Pressemitteilung Nr. 15/2026
Die Klägerin ist verheiratet und bewohnt gemeinsam mit ihrem Ehemann zwei Häuser in unterschiedlichen Gemeinden zu gleichen Teilen. Die Eheleute sind jeweils unter der Adresse eines der Häuser mit ihrem Hauptwohnsitz gemeldet; über einen gemeinsamen Hauptwohnsitz verfügen sie nicht. Auch einen Nebenwohnsitz haben sie nicht angemeldet. Für das Haus, an dem der Ehemann der Klägerin seinen Hauptwohnsitz unterhält, zahlt er den Rundfunkbeitrag.

Der Südwestrundfunk erhielt durch eine Mitteilung der Einwohnermeldebehörde Kenntnis von dem Hauptwohnsitz der Klägerin, wobei es sich um das Ferienhaus der Eheleute handelt. Er meldete diese Wohnung daraufhin auf den Namen der Klägerin an und forderte von ihr die Zahlung des Rundfunkbeitrags. Nachdem Zahlungen ausblieben, setzte er die rückständigen Rundfunkbeiträge mit insgesamt zwei Festsetzungsbescheiden fest. 

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Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel....

Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel bleibt ohne Erfolg
Pressemitteilung Nr. 11/2026

In steilen Weinbergen an der Mosel dürfen auch im Jahr 2026 weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilrechtsschutzverfahren.Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hatte im Mai 2026 eine für sofort vollziehbar erklärte, zeitlich befristete Genehmigung für Hubschrauberspritzungen in besonders steilen Weinbergen an der Mosel erteilt. Hiergegen erhob die Deutsche Umwelthilfe Widerspruch und stellte einen Eilrechtsschutzantrag, mit dem sie in erster Linie den Schutz des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters bezweckte.

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Winnetou lebt weiter - Karl-May-Festspiele 2026 in Mörschied finden statt

Pressemitteilung Nr. 14/2026
In einem gegen die am 20. Juni 2026 beginnenden Karl-May-Festspiele in Mörschied gerichteten immissionsschutzrechtlichen Eilverfahren hat das Verwaltungsgericht Koblenz eine gütliche Einigung erzielt.

Die Nationalparkverbandsgemeinde Herrstein-Rhaunen hatte dem Veranstalter der Karl-May-Festspiele im Februar 2026 eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, mit der an den jeweiligen abendlichen Spielterminen im Juni und Juli 2026 eine Überschreitung der üblicherweise einzuhaltenden Ruhezeiten und Lärmpegel erlaubt wurde. Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag. 

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Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur mit Eintragung ...

Installation von Photovoltaikanlagen grundsätzlich nur mit Eintragung in die Handwerksrolle
Oberlandesgericht Koblenz entscheidet erstmals zu handwerksrechtlichen Anforderungen bei der Installation von Photovoltaikanlagen

Wer Photovoltaikanlagen plant, installiert, in Betrieb nimmt und wartet, benötigt hierfür grundsätzlich eine Eintragung in die Handwerksrolle. Das hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz entschieden. Soweit ersichtlich handelt es sich um die erste obergerichtliche Entscheidung zu dieser Frage.

Dem Verfahren lag die Klage eines Wirtschaftsverbandes gegen ein Unternehmen zugrunde, das auf seiner Internetseite damit warb, Photovoltaikanlagen mit eigenem Team von der Planung über die Installation und Inbetriebnahme bis hin zur Wartung anzubieten. Das Unternehmen war jedoch weder für das Dachdecker- noch für das Elektrotechnikerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen. Der klagende Verband sah darin einen Verstoß gegen die Handwerksordnung und damit zugleich einen Wettbewerbsverstoß. Das Landgericht Mainz gab der Klage statt. Hiergegen legte das Unternehmen Berufung ein.


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