Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel erneut ...
Apollofalter: Eilantrag gegen Hubschrauberspritzungen an der Mosel erneut erfolglos
Pressemitteilung Nr. 13/2026
In Mosel-Steillagen dürfen auch im Jahr 2026 vorerst weiterhin Fungizide mittels Hubschrauber gespritzt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion hatte im Mai 2026 eine für sofort vollziehbar erklärte, auf die Vegetationsperiode 2026 befristete Genehmigung für Hubschrauberspritzungen in besonders steilen Weinbergen an der Mosel erteilt.
Hiergegen erhob die Antragstellerin, eine anerkannte Umweltvereinigung, Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag, mit dem sie den Erhalt des vom Aussterben bedrohten Mosel-Apollofalters in den von der Genehmigung betroffenen Flächen bezweckte.

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