Flughafen Hahn - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle ....
Flughafen Hahn - Staatsanwaltschaft beantragt Strafbefehle gegen Verantwortliche von am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften, Strafbefehle sind rechtskräftig
3. Folgemitteilung – 2050 Js 25699/20 –
In dem Ermittlungsverfahren gegen vier Verantwortliche von sechs am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften hat die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen im August 2025 abgeschlossen und bei dem zuständigen Amtsgericht Mainz beantragt, gegen drei Angeschuldigte einen Strafbefehl zu erlassen. Die drei Strafbefehle sind zwischenzeitlich rechtskräftig.
Den drei Verurteilten wird darin zur Last gelegt, aufgrund gemeinsamen Tatplans ihre Vermögensbetreuungspflichten gegenüber einer der am Flughafen Hahn tätigen Gesellschaften in der Zeit von Ende 2017 bis zu den Insolvenzanträgen im Oktober 2021 verletzt, der Gesellschaft Vermögensschäden zugefügt und dadurch den Tatbestand der Untreue gem. § 266 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) verwirklicht zu haben.


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