Brandhaus in Betzdorf: Eilantrag gegen Rückbau abgelehnt
Pressemitteilung Nr. 25/2026
Das hat auf Antrag des Landkreises Altenkirchen seinen Eilbeschluss vom 23. Juli 2026 (vgl. Pressemitteilung Nr. 22/2026 vom 30. Juli 2026) abgeändert und den Eilantrag des Antragstellers gegen die Anordnung des Rückbaus der durch einen Brand beschädigten Gebäudehälfte in Betzdorf abgelehnt.
Es seien veränderte Umstände eingetreten, so die Koblenzer Richter. Denn mittlerweile habe der Antragsgegner eine fachliche Beurteilung der Standsicherheit des Gebäudes vorgelegt. Hierdurch sei die Tatsachengrundlage für die Beurteilung der streitgegenständlichen Verfügung vervollständigt worden, sodass eine erneute Entscheidung der Kammer gerechtfertigt sei.













