Eilantrag gegen „Evergreen“-Festival in Schwollen erfolgreich
Pressemitteilung Nr. 17/2026
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat einem immissionsschutzrechtlichen Eilantrag gegen das für den 4. Juli 2026 geplante „Evergreen“-Festival stattgegeben.
Die Verbandsgemeinde Birkenfeld hatte der Veranstalterin des Festivals drei Tage vor der Veranstaltung eine immissionsschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Benutzung von Tonwiedergabegeräten und Musikinstrumenten erteilt, mit der am Veranstaltungstag eine Überschreitung der üblicherweise einzuhaltenden Ruhezeiten und Lärmpegel erlaubt wurde. Hiergegen erhob der Antragsteller Widerspruch und stellte einen gerichtlichen Eilantrag.
Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Ausnahmegenehmigung verletze dem Schutz Dritter dienende immissionsschutzrechtliche Bestimmungen, so die Koblenzer Richter. Sie stellten wegen des engen Zeitrahmens in erste Linie auf die Begründung der Ausnahmegenehmigung ab, die nicht tragfähig sei.











