Einschränkungen für Baum- und Heckenschnitt ab März
Untere Naturschutzbehörde weist auf Beachtung der Naturschutzgesetze hin - Schutz der Tiere während der Brutzeit gewährleisten.
Region. (Foto: Martin Boden / Kreisverwaltung Neuwied) Bäume fällen, Sträucher roden oder Hecken radikal zurückschneiden – mit Beginn des Monats März sind für diese Arbeiten gesetzliche Vorgaben nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu beachten. Darauf weist die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Neuwied hin. Ziel ist es, den Schutz der Tierwelt während der Brutzeit zu gewährleisten.
Wie die untere Naturschutzbehörde weiter mitteilt, sind ab dem 1. März laut Bundesnaturschutzgesetz bestimmte Arbeiten an Bäumen und Hecken eingeschränkt. Die Regelungen betreffen das Fällen von Bäumen, das Roden von Sträuchern und radikale Rückschnitte von Hecken.