Wenn der Generalsekretär der Jungen Freien Wähler Rheinland-Pfalz, David Eilert, herausstellt, die Freien Wähler stünden zu unserer Polizei, zu Recht und Ordnung, zu einem respektvollen Umgang in der politischen Debatte, ist das als politische Positionierung selbstverständlich in Ordnung. Bevor er allerdings erklärt, wer das mit Füßen trete, gehöre nicht gefördert, sondern vom Verfassungsschutz beobachtet, sollte er versuchen, unser Bundesverfassungsgericht ernst zu nehmen.
Im April 2015 entschied Karlsruhe, der Anstecker „fck cps“ stelle keine Beleidigung einzelner Polizisten dar. Die „allgemeine Ablehnung“ der Polizei sei von der Meinungsfreiheit geschützt. Im Jahre 2016 urteilte das Bundesverfassungsgericht, ACAB-Parolen seien nicht ohne Weiteres als Kollektivbeleidigung strafbar, sie seien oft mit einer Kritik an den Strukturen der Polizei verknüpft, also zumeist eine von der Meinungsfreiheit abgedeckte Ausdrucksweise von Kritik an der Polizei, weil sie nicht auf eine abgeschlossene Gruppe von Menschen, sondern auf ein System ziele.