Digitalisierung im Finanzamt
Belege erst auf Anforderung einreichenIm Zuge der fortschreitenden Digitalisierung der Arbeitsabläufe in der Steuerverwaltung weisen die Finanzämter darauf hin, dass Belege zu Angaben in der Steuererklärung nur auf Anforderung einzureichen sind oder wenn im Erklärungsformular besonders darauf hingewiesen wird.
Falls Belege nachgereicht werden, sollen diese vorzugsweise elektronisch über das kostenlose Programm ELSTER oder über handelsübliche Software übermittelt werden.
Besteht bereits ein Benutzerkonto bei Mein ELSTER, dann können angeforderte Belege schnell und sicher über den Menüpunkt „Formulare & Leistungen“ – „Anträge und Mitteilungen“ – „Belegnachreichung zur Steuererklärung“ (https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) nachgereicht werden.
gesendet werden, empfiehlt die Steuerverwaltung, nur Kopien und keine Originale einzureichen. Eingereichte Papierbelege werden von der Steuerverwaltung rechtssicher gescannt und anschließend vernichtet.
















