Klage eines Krankenhausträgers auf ...
Klage eines Krankenhausträgers auf Betrauung sowie Gewährung von Zuwendungen erfolglos
Pressemitteilung Nr. 11/2026
Die Klägerin ist Trägerin eines Krankenhauses. Mit ihrer Klage begehrte sie, im Wege der Gleichbehandlung ebenso wie die Gemeinschaftsklinikum Mittelrhein gGmbH (die Beigeladene) durch den beklagten Landkreis Mayen-Koblenz mit der Sicherstellung der Gesundheitsversorgung im Kreisgebiet betraut zu werden. Ferner beantragte sie die Zahlung von Zuwendungen in Form von Ausgleichszahlungen für ihre handelsrechtlichen Verluste und von Investitionskostenzuschüssen, wie sie die Beigeladene erhalten habe. Hilfsweise machte die Klägerin das Unterlassen weiterer Verlustausgleiche der Beigeladenen durch den Beklagten sowie die Verpflichtung des Beklagten zur Rückforderung von Ausgleichszahlungen geltend.

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