Gericht bestätigt Vorgehen der Stadt
Oberverwaltungsgericht weist Klage der Neuwieder AfD zurück
Die Stadt Neuwied ist in ihrer Rechtsauffassung zur Besetzung des Beirats für Migration und Integration sowie des Seniorenbeirats bestätigt worden. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat einen Normenkontrollantrag mehrerer Mitglieder der AfD-Fraktion im Neuwieder Stadtrat abgelehnt und den Beschluss des Stadtrats für rechtmäßig erklärt.
Im Kern ging es um die Frage, ob in den beiden Beiräten zwingend überwiegend Ratsmitglieder vertreten sein müssen. Der Stadtrat hatte entschieden, dass jede Fraktion jeweils einen Vertreter entsenden kann – ausdrücklich unabhängig davon, ob es sich um ein Ratsmitglied oder einen „sachkundigen Bürger“ handelt.

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