Polizeibeamter wegen Diebstahls mit Waffen in Uniform aus dem Dienst entfernt
Pressemitteilung Nr. 9/2024
Ein Polizeibeamter, der im Dienst einen Diebstahl mit Waffen begangen hat, ist aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Der Beamte, der als Polizeioberkommissar bei einer Polizeiautobahnstation des Landes eingesetzt war, wurde in einem gegen ihn geführten Strafverfahren wegen Diebstahls mit Waffen (§§ 242, 244 StGB) in einem minder schweren Fall verwarnt, wobei sich das Gericht die Verhängung einer Geldstrafe (90 Tagessätze zu je 25 Euro) vorbehielt. Nach den Feststellungen des Strafgerichts hatte der beklagte Beamte nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein mit Cheddar-Käse beladener Lastkraftwagen umgekippt und der Transportcontainer aufgebrochen war, insgesamt neun große Käse-Pakete zu je 20 kg im Gesamtwert von etwa 554 Euro entwendet.