Gericht bestätigt Verbleib von Mayen-Koblenz im Entschuldungsfonds
Landkreis erhält rückwirkend mehr als 5,17 Millionen Euro vom Land
11.02.2025 PD-Nr. 039-2025
KREIS MYK. Gute Nachrichten für den Landkreis Mayen-Koblenz: Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Landkreis weiterhin im Kommunalen Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP) bleiben darf. Damit erhält er rückwirkend die dringend benötigten finanziellen Mittel in Höhe von 5,17 Millionen Euro plus Zinsen zur weiteren Schuldenreduzierung. Hintergrund des Rechtsstreits war eine Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz, die Teilnahme des Landkreises am KEF-RP vorzeitig zu beenden, weil eine im Konsolidierungsvertrag festgelegte Zielmarke zur Reduzierung der Schulden (Liquiditätskredite) bereits im Jahr 2021 unterschritten wurde. Daher verweigerte das Land dem Landkreis Entschuldungshilfen für 2022 und 2023 in Höhe der besagten Summe.