Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte
Ausschluss eines Kindes vom Besuch der kommunalen Kindertagesstätte nur durch Verwaltungsakt
Pressemitteilung Nr. 4/2025
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat eine Ortsgemeinde – die Antragsgegnerin – im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, einem Kindergartenkind – dem Antragsteller – vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten.
Die Antragsgegnerin ist Trägerin der betroffenen Kindertagesstätte, die der Antragsteller seit dem Jahr 2020 besucht. Weil der Antragsteller wiederholt aggressiv auffällig geworden sei, kündigte die Antragsgegnerin einen mit den Eltern geschlossenen Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung.